Laut dem Arbeitsministeriumsind mehr als drei Millionen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz übermäßigem Lärm ausgesetzt. Lärmbelastung ist keineswegs harmlos und kann die Gesundheit der Beschäftigten langfristig beeinträchtigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Risiken durch eine Gefährdungsbeurteilung und die Einführung von Präventionsmaßnahmen zu vermeiden.
Lärm am Arbeitsplatz: Was steht auf dem Spiel?
Was ist Lärm?
Als „Lärm“ bezeichnet man im Allgemeinen eine Ansammlung von Geräuschen, die vom menschlichen Ohr als störend empfunden wird. Dieser Begriff ist recht subjektiv, da ein Geräusch je nach Person unterschiedlich wahrgenommen werden kann. Sobald ein Schallpegel jedoch eine bestimmte Grenze überschreitet, werden alle Geräusche als störend oder sogar gefährlich eingestuft.
Der Lärmpegel wird in Dezibel gemessen, üblicherweise mit einem Schallpegelmesser. Der A-bewertete Dezibelwert, abgekürzt dB(A), berücksichtigt den vom menschlichen Ohr tatsächlich wahrgenommenen Lärmpegel. Bei sehr hohen Schallpegeln verändert sich die Wahrnehmung durch das Ohr. In diesem Fall wird der C-bewertete Dezibelwert, abgekürzt dB(C), verwendet.
Man geht davon aus, dass bei einem 8-Stunden-Arbeitstag die Lärmbelastung ab einem Pegel von 80 dB(A) gesundheitsgefährdend sein kann. Wenn der Lärmpegel diesen Schwellenwert überschreitet, muss die Expositionsdauer zwingend verkürzt werden. Jede Belastung, selbst von sehr kurzer Dauer, bei einem Schallpegel von über 135 dB(A) gilt als gefährlich.
Gut zu wissen: Schallpegel in Dezibel lassen sich nicht einfach addieren. Wenn eine Baumaschine 80 dB(A) erzeugt, kommen zwei Baumaschinen nicht auf 160 dB(A), sondern auf 83 dB(A).
Lärm: Welche gesundheitlichen Auswirkungen gibt es?
Die gesundheitlichen Folgen von Lärmbelastung sind vielfältig. Sie reichen von einfacher Gehörermüdung bis hin zu einer irreversiblen Schwerhörigkeit, die durch die Zerstörung der Haarzellen im Innenohr verursacht wird. In schwerwiegenden Fällen kann ein plötzlicher, extrem lauter Knall das Trommelfell zerreißen und zu einem plötzlichen, vollständigen oder teilweisen Hörverlust führen.
Wichtig: Schwerhörigkeit kann unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen, die in der Berufskrankheiten-Liste (Tabelle Nr. 42)festgelegt sind, als Berufskrankheit anerkannt werden.
Neben diesen Risiken für das Gehör hat Lärmbelastung auch weitere Auswirkungen auf den Körper, insbesondere:
- Herz-Kreislauf-Probleme: Zahlreiche Studien belegen, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen, insbesondere Bluthochdruck, bei lärmexponierten Arbeitnehmern häufiger auftreten;
- Schlafstörungen : Eine anhaltende Lärmbelastung während des Arbeitstages beeinträchtigt die Schlafqualität negativ, was durch mangelnde Erholung zu chronischer Müdigkeit führen kann;
- Stress : Da Lärm die Konzentrationsfähigkeit mindert und Müdigkeit verursacht, kann er ein Stressfaktor sein, der bei den betroffenen Arbeitnehmern zu Unzufriedenheit, Reizbarkeit oder sogar Angstzuständen führt. Auch das Risiko fürArbeitsunfälle steigt dadurch an.
Lärm am Arbeitsplatz: Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Die Prävention von Lärmrisiken ist im Arbeitsgesetzbuch streng geregelt. Die Vorschriften stützen sich auf vier Hauptpfeiler: die Gestaltung der Arbeitsumgebung, die Risikobewertung, die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sowie die gesundheitliche Überwachung der betroffenen Arbeitnehmer.
Lärmrisiken bereits bei der Planung von Arbeitsstätten vorbeugen
Die Vorbeugung von Lärmrisiken erfordert ein frühzeitiges Handeln, das heißt bereits bei der Planung der Arbeitsstätte sowie bei der Auswahl der Arbeitsmittel.
Dabei geht es einerseits darum, Lärm an der Quelle zu reduzieren, indem lärmarme Maschinen oder Geräte mit begrenztem Schallpegel bevorzugt werden. Ebenso wichtig ist es, Räumlichkeiten, in denen lärmintensive Arbeitsmittel untergebracht werden, bereits bei der Planung schallzudämmen, lärmintensiv um die Nachhallzeit zu verringern und die Ausbreitung des Schalls in andere Arbeitsbereiche zu begrenzen.
Die Lärmexposition der Arbeitnehmer bewerten und bei Bedarf messen
Lärm ist ein berufsbedingter Risikofaktor und muss daher bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Dies setzt voraus:
- Die Identifizierung der verschiedenen Lärmquellen im Betrieb je nach Art: Maschinen, Werkzeuge, zusätzliche Arbeitsmittel (Lüftung, Klimaanlage usw.), mobile Geräte, manuelle Handhabung lärmintensiver Werkzeuge usw.
- Die Identifizierung aller Arbeitnehmer, die potenziell einer Lärmbelastung ausgesetzt sind,wobei auch Personal zu berücksichtigen ist, das sich nur vorübergehend in lärmbelasteten Arbeitsbereichen aufhält (Reinigungspersonal usw.).
Die Gefährdungsbeurteilung muss anschließend dazu dienen, die am stärksten belasteten Arbeitsplätze sowie die entsprechenden Lärmquellen zu identifizieren. Die Ergebnisse müssen im Gefährdungsbeurteilungsdokument (DUER) festgehalten werden.
Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber zwischen zwei Methoden wählen:
- Eine grobe Risikoeinschätzung auf Basis vorhandener Literaturdaten für die jeweilige Branche oder Tätigkeit sowie eines Kommunikationstests bei Lärm. Wenn der Arbeitnehmer die Stimme erheben muss, um sich mit einer Person in weniger als einem MeterEntfernung zu verständigen, ist der Umgebungslärmpegel als hoch und somit als riskant einzustufen;
- Eine vereinfachte Beurteilung für den Fall, dass sich die tägliche Lärmexposition in mehrere unterschiedliche Arbeitsphasen unterteilen lässt oder die Arbeit eine Tätigkeit umfasst, die zwar intensiven, aber nur sporadischen Lärm verursacht.
Sobald die Gefährdungsbeurteilung ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmeraufzeigt, verpflichtet das Arbeitsgesetzbuch den Arbeitgeber zur Durchführung von Lärmmessungen um zu überprüfen, ob die gesetzlichen Lärmexpositionsgrenzwerte nicht überschritten werden und ob Präventionsmaßnahmen erforderlich sind oder nicht.
Quelle: Artikel R. 4431-2 des französischen Arbeitsgesetzbuches
Die Messung muss dazu dienen, die Lärmpegel präzise zu quantifizieren. Die Bedingungen hierfür sind in einem Erlass vom 11. Dezember 2015 festgelegt, der besagt, dass bei hohen Lärmpegeln die Messungen gemäß der Norm NF EN ISO 9612 durchzuführen sind.
Hinweis: Die Risikobewertung und die Messung müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden, unter Mitwirkung der betriebsärztlichen Dienste. Die Messung muss mindestens alle 5 Jahre wiederholt werden.
Präventionsmaßnahmen ergreifen
Sobald die Messergebnisse vorliegen, müssen sie mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen werden, um die Präventionsmaßnahmen festzulegen. Je nach Art der überschrittenen Grenzwerte müssen spezifische Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, und zwar:
Kollektive Schutzmaßnahmen haben Vorrang. Sie können beispielsweise auf der Wahl lärmärmerer Arbeitsverfahren, der Installation technischer Lärmschutzvorrichtungen oder einer verbesserten Arbeitsorganisation zur Verringerung der Lärmexposition (Ruhezeiten, Begrenzung der Expositionsdauer usw.) basieren.
Es ist wichtig, die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Denn Änderungen in der Arbeitsorganisation oder bei der Wahl der Ausrüstung können eine Anpassung erforderlich machen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Medizinische Überwachung der exponierten Arbeitnehmer
Obwohl Lärm nicht mehr zu den beruflichen Risikofaktoren gehört, die eine verstärkte individuelle Überwachungzwingend erfordern, kann der Arbeitgeber diese bei Bedarf für die betroffenen Arbeitnehmer dennoch anordnen (Artikel R. 4624-23 III des französischen Arbeitsgesetzbuches).
Arbeitnehmer, die Lärm ausgesetzt sind, unterliegen daher grundsätzlich einer regulären medizinischen Überwachung, die eine Informations- und Präventionsuntersuchung (VIP) umfasst, welche innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsantritt von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt wird. Diese Untersuchung muss in Abständen von höchstens 5 Jahren wiederholt werden.
Das Arbeitsgesetzbuch sieht zudem vor, dass Arbeitnehmer, die einem Lärmpegel oberhalb der oberen Auslösewerte ausgesetzt sind, Anspruch auf eine audiometrische Vorsorgeuntersuchung haben, um Hörverluste frühzeitig zu erkennen und das Gehör zu schützen.
Schließlich muss der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer, der Lärmbelastungen oberhalb der folgenden gesetzlichen Grenzwerte ausgesetzt ist, eine elektronische Jahresmeldung erstellen :
- Exposition von mindestens 600 Stunden pro Jahr bei einem Lärmpegel von mindestens 81 dB, bezogen auf eine Referenzzeit von 8 Stunden;
- Exposition gegenüber einem Spitzenschalldruckpegel von mindestens 135 dB bei einer Mindesthäufigkeit von 120 Mal pro Jahr.
Diese Meldung ermöglicht es den betroffenen Arbeitnehmern, ihr berufliches Präventionskonto im Rahmen der Arbeitserschwernis.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsgesetzbuch (Code du travail), Artikel R. 4431-1 bis R. 4437-4 zur Prävention von Lärmexpositionsrisiken
Erlass vom 11. Dezember 2015 über die Berechnungsmethoden der physikalischen Parameter für Lärmexpositionsrisiken sowie die Bedingungen für Lärmpegelmessungen am Arbeitsplatz.
Bildnachweis: 196310120 @Africa Studio




