Die seit 2001 obligatorische Erstellung des Gefährdungsbeurteilungsdokuments (DUERP) wird in manchen Unternehmen noch immer als komplexer und belastender Prozess wahrgenommen. Dabei ist die Erstellung dieses Dokuments weit mehr als nur die Erfüllung einer gesetzlichen Auflage: Sie bietet jedem Unternehmen die einmalige Chance, vorrangige Risiken zu identifizieren und eine zielgerichtete, nachhaltige Präventionsstrategie zu entwickeln.
Gefährdungsbeurteilung: Welche Vorteile sind zu erwarten?
Die zu erwartenden Vorteile sind beträchtlich, insbesondere in Bezug auf:
- Die Reduzierung von Unfällen und Beinahe-Unfällen,
- Die Senkung der Kosten,
- Eine bessere Gesundheit der Mitarbeitenden,
- Die Kontrolle finanzieller Risiken,
- Eine Verringerung des Haftungsrisikos für die Geschäftsführung,
- Eine erleichterte Vorbereitung auf Audits
Überblick über bewährte Verfahren – methodische Empfehlungen
Wir bieten Ihnen einen Überblick über bewährte Verfahren und methodische Empfehlungen, damit das Gefährdungsbeurteilungsdokument für Unternehmen einen echten Mehrwert bietet.
1/ Vorhandene Daten erfassen und nutzen
Bevor Sie mit der eigentlichen Gefährdungsbeurteilung beginnen, ist es entscheidend, die bereits im Unternehmen vorhandenen technischen Daten zu erfassen und zu sichten, um die verschiedenen vorliegenden Risiken zu identifizieren und zu charakterisieren: Expositionsniveaus der Mitarbeiter, umgesetzte Schutzmaßnahmen, Stellenbeschreibungen, Unfallszenarien usw.
Diese Eingangsdaten können beispielsweise in Messberichten (z. B. Lärmpegel, Konzentrationen gefährlicher chemischer Stoffe am Arbeitsplatz), Bedienungsanleitungen für Maschinen und Arbeitsmittel, der Historie von Vorfällen oder Unfällen, Inspektionsberichten des Arbeitsschutzausschusses oder Sicherheitsdatenblättern (SDB) für chemische Produkte enthalten sein.
Es empfiehlt sich, alle relevanten Daten und Werte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zusammenzutragen und zu dokumentieren, damit sie während der Risikoanalysephase leicht abrufbar sind.
2/ Mitarbeiter über die HSE-Abteilung hinaus einbeziehen
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sollte ein kollaborativer Prozess sein, der nicht nur die HSE-Abteilung, sondern auch Vertreter aller Unternehmensbereiche einbezieht. Diese Vorgehensweise ermöglicht es:
- einerseits, von verschiedenen Perspektiven und einem fachübergreifenden Blick bei der Inventarisierung der Gefahren und der Risikobewertung zu profitieren
- andererseits, das Engagement der Mitarbeiter zu fördern und sicherzustellen, dass sie den Prozess mittragen.
Die Gefährdungsbeurteilung wird so zum Spiegelbild einer echten kollektiven Reflexion innerhalb des Unternehmens.
3/ Eine sinnvolle Unterteilung der Arbeitseinheiten vornehmen
Die in der Gefährdungsbeurteilung formalisierte Risikobewertung muss für jede „Arbeitseinheit“ des Unternehmens durchgeführt werden.
Eine Arbeitseinheit lässt sich als eine Gruppe von Mitarbeitern definieren, die ähnlichen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Begriff kann einem einzelnen Arbeitsplatz entsprechen oder mehrere Arbeitssituationen mit denselben Merkmalen umfassen. Daher muss die Unterteilung in Arbeitseinheiten nicht zwingend geografisch erfolgen; bestimmte Einheiten können durchaus verschiedene Standorte abdecken (z. B. Logistik). Insbesondere zur Bewertung chemischer oder psychosozialer Risiken ist es zudem üblich, Mitarbeiter in „homogenen Expositionsgruppen“ (HEG) zusammenzufassen, die dann die Arbeitseinheiten bilden.
In jedem Fall muss das Unternehmen besonders auf die „Granularität“ seiner Unterteilung in Arbeitseinheiten achten. Diese kann einen erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse der Risikobewertung und den Arbeitsaufwand haben. Die Zusammenfassung vergleichbarer Expositionssituationen sollte jedoch erst nach einer umfassenden Bestandsaufnahme aller Arbeitssituationen und der damit verbundenen Risiken erfolgen.
4/ Auf die Vollständigkeit der berücksichtigten Risiken achten
Das Unternehmen sollte nicht vergessen, in seiner Gefährdungsbeurteilung auch weniger offensichtliche Risiken zu berücksichtigen, wie zum Beispiel:
- Risiken durch thermische Umgebungsbedingungen (große Hitze, Kälte)
- Risiken mit verzögerter Wirkung (z. B. Exposition gegenüber chemischen Produkten, Nacht- oder Schichtarbeit)
- aufkommende Risiken (z. B. optische Strahlung, elektromagnetische Felder, Nanopartikel usw.)
- psychosoziale Risiken wie Stress und Belästigungssituationen.
Solche Versäumnisse sind in den Gefährdungsbeurteilungen von Unternehmen noch immer häufig.
Darüber hinaus muss die Bewertung unter Berücksichtigung der Risiken erfolgen, die in allen Betriebsphasen einer Tätigkeit auftreten können:
- Anlauf- und Abschaltphasen
- Einstell- oder Wartungsphasen
- Normalbetrieb
- Betriebsstörungen
- Notfallsituationen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das zur Formalisierung der Gefährdungsbeurteilung verwendete Medium eine einfache Unterscheidung und Identifizierung der Risiken im Normal-, Stör- oder Notfallbetrieb ermöglichen sollte. Je nach Komplexität der Unternehmensaktivitäten kann zudem der Blick eines externen Experten hilfreich sein, um die Vollständigkeit der Gefahren- und Risikoinventur sicherzustellen.
5/ Definition einer objektiven, konsistenten und übertragbaren Bewertungsmethode
Sobald die Risiken inventarisiert und identifiziert sind, besteht die Aufgabe bei der Gefährdungsbeurteilung darin, diese anhand unternehmensspezifischer Kriterien (Schweregrad, Expositionsfrequenz, Eintrittswahrscheinlichkeit, Beherrschbarkeit usw.) zu bewerten, um sie zu priorisieren.
Die Risikobewertung darf nicht von der persönlichen Einschätzung oder dem subjektiven Empfinden der für die Risikobewertung zuständigen Person abhängen. Sie muss auf faktischen Grundlagen beruhen. Daher müssen die Bewertungsskalen und -kriterien präzise und dokumentiert sein, damit sie für verschiedene Personen verständlich und einheitlich anwendbar sind. Dies gewährleistet zudem die Konsistenz und Reproduzierbarkeit der Analysen in den verschiedenen Arbeitseinheiten. Ungenaue Bewertungsskalen (wie „wenig / viel“, „schwer / leicht“, „oft / manchmal“) sind daher zu vermeiden.
Logischerweise müssen die Bewertungskriterien auch an die Art des Risikos angepasst werden. Konkret kann ein unmittelbares Sturz- oder Schnittrisiko nicht auf die gleiche Weise bewertet werden wie ein verzögertes Risiko durch wiederholte Exposition gegenüber chemischen Produkten.
Schließlich ist es wünschenswert, dass die Bewertungsmethode zu einer ausreichenden Streuung der Ergebnisse führt. Der Grund: Die Risikohierarchie soll klar hervortreten und eine einfache Ableitung von Handlungsprioritäten ermöglichen.
Angesichts der Bedeutung dieser Aufgabe können sich Unternehmen bei der Festlegung ihrer Bewertungsmethode unterstützen lassen. Diese Methode kann anschließend in eine Software implementiert werden, um die Anwendung zu erleichtern und Fehler sowie Inkonsistenzen bei der Bewertung zu vermeiden.
6/ Regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Da sich Unternehmen ständig weiterentwickeln, ist die Gefährdungsbeurteilung ein dynamischer und somit fortlaufender Prozess. Daher schreibt das Arbeitsgesetzbuch die Aktualisierung des einheitlichen Dokuments (Document unique) in folgenden Fällen vor:
- Mindestens einmal jährlich => Diese regelmäßige Überprüfung soll insbesondere dazu dienen, die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen durch den Vergleich der Risikobewertungen von Jahr zu Jahr zu validieren.
- Bei jeder wesentlichen Umgestaltung eines Arbeitsplatzes infolge von Änderungen an der Ausrüstung, Produktwechseln oder organisatorischen Anpassungen.
- Wenn zusätzliche Informationen zur Bewertung eines Risikos in einer Arbeitseinheit vorliegen => Diese zusätzlichen Informationen können wissenschaftlicher oder technischer Natur sein (z. B. neu identifiziertes Risiko, neue Gefahreneinstufung eines chemischen Produkts), regulatorischer Art sein oder aus der Analyse von Arbeitsunfällen stammen.
Stets einen maximalen Mehrwert anstreben
Über die gesetzliche Verpflichtung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung hinaus ist festzuhalten, dass der Mehrwert einer fundierten Gefährdungsbeurteilung nur dann nachhaltig ist, wenn sie regelmäßig aktualisiert wird. Ihr Industriestandort verändert sich ständig. Selbst wenn sich nichts ändert, wandelt sich Ihr Blick auf die Sicherheit – allein schon aus Gründen der kontinuierlichen Verbesserung. Ohne eine geeignete Lösung wird diese regelmäßige Aktualisierung mit der Zeit jedoch sehr aufwendig, insbesondere für Unternehmen, die nicht über einen HSE-Verantwortlichen an jedem Standort verfügen. Ohne ein Toolverzichtet Ihr Unternehmen auf den Mehrwert, den ein echtes Risikomanagement bieten kann: direkte wirtschaftliche Vorteile, weniger Unfälle, bessere Gesundheit der Mitarbeiter, geringeres Haftungsrisiko für die Geschäftsführung im Falle eines Unfalls, ein besseres Betriebsklima, erleichterte Audits – ein echter Wertschöpfungsfaktor für das Unternehmen.
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