Das Wichtigste zu den Vorschriften für Hebezeuge

Gabelstapler, Kräne, Hebezeuge… Für Hebezeuge gelten strenge Auflagen: regelmäßige Prüfungen, ein Wartungsheft sowie für bestimmte Geräte eine Fahrberechtigung.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
03.02.2021
Inhaltsverzeichnis
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Die Hebezeuge umfassen unter anderem Gabelstapler, Hochhubwagen, Brückenkräne, Hebezüge, bestimmte Kräne sowie Hubtische. Betrachten wir die wichtigsten geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Prüfungen, denen sie unterliegen.

Darüber hinaus müssen die Bediener geschult sein und für Geräte mit höherem Gefahrenpotenzial über eine Fahrberechtigung verfügen.

Hinweis: Die spezifischen Vorschriften für Aufzüge und Lastenaufzüge werden hier nicht behandelt.

Welches sind die wichtigsten obligatorischen Prüfungen?

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, unterliegen Hebezeuge bestimmten Kontrollen. Diese Prüfungen müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Dies können interne Mitarbeiter des Unternehmens sein, sofern sie über die erforderliche Qualifikation verfügen. In der Praxis werden sie häufig von spezialisierten Unternehmen (Prüfdienstleister, Wartungsfirmen usw.) durchgeführt.

Hinweis: Bestimmte Geräte sind davon ausgenommen. Beispiel: Hubwagen, die die Last nur so weit anheben, wie es für den Transport erforderlich ist, um sie vom Boden zu lösen.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Prüfungen:

Die Eignungsprüfung besteht darin, sicherzustellen, dass das Hebezeug für die geplanten Arbeiten sowie für die Risiken, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, geeignet ist und dass es gemäß den Anweisungen des Herstellers installiert und verwendet wird.

Denken Sie daran, dem Prüfer Lasten zur Verfügung zu stellen, mit denen die Prüfung bei der maximalen Tragfähigkeit (Nennlast) des Geräts durchgeführt werden kann.

Weitere spezifische Prüfungen sind vorgesehen, insbesondere bei einem Wechsel des Einsatzortes.

Hinweis: Auch Anschlagmittel (Anschlagseile, Hebebänder, Traversen usw.) unterliegen Prüfpflichten.

Das Wartungsheft für Hebezeuge

Für jedes Hebezeug muss ein Wartungsheft angelegt und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Für jeden Vorgang sind das Datum der Arbeiten, die Namen der ausführenden Personen oder Unternehmen, die Art des Vorgangs und gegebenenfalls dessen Häufigkeit anzugeben.

Hinweis: Dieses Heft muss nicht zwingend in Papierform vorliegen. Es kann auch elektronisch geführt werden (z. B. über ein Instandhaltungsmanagementsystem).

Eine Fahrerlaubnis für Geräte mit erhöhtem Risiko

Für bestimmte risikobehaftete Ausrüstungen müssen Arbeitnehmer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein.

Welche Hebezeuge sind betroffen?

  • Turmdrehkrane;
  • Mobilkrane;
  • Ladekrane an Fahrzeugen;
  • selbstfahrende Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand;
  • mobile Hubarbeitsbühnen;
  • ferngesteuerte Baumaschinen oder Baumaschinen mit Fahrersitz oder Fahrerstand

Wie wird sie erteilt?

Die Fahrerlaubnis wird vom Betriebsleiter erstellt und dem Arbeitnehmer ausgehändigt. Sie setzt Folgendes voraus:

  • eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung,
  • eine Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Bedieners für das sichere Führen des Arbeitsmittels (z. B. CACES).
  • sowie die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und der am Einsatzort bzw. an den Einsatzorten zu beachtenden Anweisungen.

Hinweis: Arbeitnehmer, die über diese Erlaubnis verfügen, müssen im Rahmen der medizinischen Betreuung eine verstärkte individuelle Überwachung erhalten.

Schulung der Arbeitnehmer

Das Bedienen von Hebezeugen ist Arbeitnehmern vorbehalten, die eine entsprechende Schulung erhalten haben.

Diese Schulung soll dem Fahrer das notwendige Wissen und die Fähigkeiten für ein sicheres Führen von Arbeitsmitteln vermitteln.

Dauer, Inhalt und Auffrischung müssen auf das jeweilige Arbeitsmittel abgestimmt sein. Die Schulung kann durch den Arbeitgeber oder einen spezialisierten Schulungsanbieter durchgeführt werden.

Fazit

Wir empfehlen Ihnen:

  • eine Bestandsaufnahme all Ihrer Hebezeuge durchzuführen;
  • sicherzustellen, dass das betroffene Personal geschult ist und – sofern für die Geräte erforderlich – über eine Fahrerlaubnis verfügt;
  • zu überprüfen, dass:
      • diese Geräte regelmäßig geprüft werden,
      • dass Korrekturmaßnahmen umgesetzt werden,
      • dass diese Prüfungen in Ihrem Prüfplan,
      • verzeichnet sind und ein Wartungsheft geführt wird.

Hinweis: Bei Anmietung stellen Sie bitte sicher:

  • dass die vorangegangenen Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, indem Sie Kopien der Berichte zur ersten Inbetriebnahme sowie zur letzten wiederkehrenden Prüfung anfordern
  • und dass die Bedienungsanleitung vorliegt.

Bildnachweis: Pickawood